• Börsenkurs

    Festlegung des Börsenkurses

    Der amtliche Börsenkurs wird durch den amtlichen Markler festgelegt und veröffentlicht. Man unterscheidet jedoch verschiedene Arten der Kursfeststellung. Der am Einheitsmarkt (Präsenzbörse) und der am variablen Markt. Nach Beginn des Handels an der Börse werden innerhalb eines Zeitfensters Aufträge an den Börsenmarkler weitergegeben. Ist die Aufnahme der Aufträge abgeschlossen, wird der jeweilige Börsenkurs festgestellt. Logischerweise wird genau der Kurs bekannt gegeben, zu dem die meisten Aufträge ausgeführt werden können. Im Grunde stellt der amtliche Börsenkurs somit die Autragslage der Börse dar. Orders, die unter dem Börsenkurs liegen, können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur für die Ermittlung des Börsenkurses im Präsenzhandel. Der Börsenkurs wird hier nur einmal pro Tag ermittelt. Am variablen Markt hingegen können die Börsenkurse innerhalb eines Tages schwanken. Der amtliche Kurs kann nur festgestellt werden, sobald die nötigen Mindestvolumina bereit stehen. Das bedeutet, dass sich die Käufer und Verkäufer auch aktiv um Kaufabschlüsse bemühen müssen. Ein Großteil der umsatzstarken Wertpapiere wird in dieser Form gehandelt.

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    Börsenkurs beim DAX

    Der Börsenkurs des DAX wurde erstmals im Jahr 1988 berechnet. Sein Basiswert wurde bei 1000 Punkten festgestetzt. Der DAX ist ein Realtimeindex, sein Börsenkurs wird sowohl aus Preisen an der Präsenzbörse in Frankfurt als auch aus Preisen des XETRA Systems berechnet. Der Börsenkurs des DAX wird alle 15 Sekunden aktualisiert.

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