Leipzig (BoerseGo.de) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigt. Demnach dürfen die vom Land Hessen ursprünglich erlaubten 17 Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr weiterhin nicht stattfinden. Gleichzeitig erklärte das Gericht am Mittwoch jedoch den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen für zulässig.
Damit müssen sich Flughafenbetreiber Fraport sowie die Fluggesellschaften – allen voran die Lufthansa – wohl mit einem dauerhaften Nachtflugverbot abfinden. Bislang hatte lediglich ein vorläufiges Nachtflugverbot gegolten, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel verhängt hatte. Diese Entscheidung wurde nun vom obersten Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Hessen muss nun den Planungsfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens nachbessern.
Die Anwohner hatten in einem Mediationsverfahren zunächst einer vierten Landebahn zugestimmt, nachdem Fraport eine flugfreie „Kernnacht“ versprochen hatte. Nachdem das Versprechen jedoch durch die 17 Nachtflüge in der Planfeststellung gebrochen worden war, hagelte es Proteste und es folgte das Gerichtsverfahren vor dem VGH in Kassel. Der Fluglärm weckte jede Nacht tausende Anwohner und deren Kinder.



