Nach Einschätzung des Würzburger Staatsrechtlers Horst Dreier ist der permanente Euro-Rettungsfonds ESM nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Solange das Grundgesetz gilt, sind so weitgehende Maßnahmen wie der ESM nicht zulässig, weil das die Kernkompetenzen des Staates zu stark beschneidet", sagte Dreier der "WirtschaftsWoche".
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