Zürich (Godmode-Trader.ch) - Der Telekomkonzern Swisscom und Groupe E wollen vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Einspruch gegen den Entscheid der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) zum Kooperationsprojekt in Freiburg einlegen. Nach Einschätzung der beiden Unternehmen würde ein Beschwerdeverfahren die durch den bisherigen Weko-Entscheid geschaffene Rechtsunsicherheit in absehbarer Zeit nicht verringern, teilte Swisscom am Dienstag mit.
Ende April kam die Weko nach monatelanger Prüfung zum Schluss, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen von Groupe E und Swisscom nicht im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle geprüft werden könne. Damit hatte die Weko das Gemeinschaftsunternehmen grundsätzlich in Frage stellt. Groupe E und Swisscom analysieren derzeit, ob und in welcher Form der gemeinsame Ausbau des Glasfasernetzes in Freiburg stattfinden kann.



