Die Wertentwicklung des ETCs orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes, die dem Anleger sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen zu 200,00% angerechnet wird. Das ETC kann durch den Emittenten mit einer Frist von 30 Tagen zum 31.12.2011 vorzeitig gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung unter Einhaltung der gleichen Frist alle 3 Monate zulässig. Zur Absicherung des Emittentenrisikos hinterlegt der Emittent bei diesem Produkt täglich entsprechende Sicherheiten in Form von Wertpapieren hoher Bonität bei einem Treuhänder. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ... mehr...
Die Wertentwicklung des ETCs orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes, die dem Anleger sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen zu 200,00% angerechnet wird.
Das ETC kann durch den Emittenten mit einer Frist von 30 Tagen zum 31.12.2011 vorzeitig gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung unter Einhaltung der gleichen Frist alle 3 Monate zulässig.
Zur Absicherung des Emittentenrisikos hinterlegt der Emittent bei diesem Produkt täglich entsprechende Sicherheiten in Form von Wertpapieren hoher Bonität bei einem Treuhänder. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten können diese verkauft werden und somit die Wertentwicklung des ETCs sichern.
Für die Richtigkeit der dargestellten Kurs-, Stamm- und Marktdaten wird keine Haftung übernommen.
Vergleichen Sie die hier wiedergegebenen Daten mit denen Ihrer Bank oder Ihres Brokers, bevor Sie eine Anlage tätigen.