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    Trendlinienbrüche - wirklich so einfach?!

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben und wer zu früh kommt, den bestraft die Börse. Die letztere kleine Weisheit bezieht sich hier auf den Bruch von längerfristigen Trendlinien. In dieser Lektion soll anhand des S&P 500 Index gezeigt werden, wann der Bruch einer längerfristigen Trendlinie gültig ist.

    Wie schon in einer früheren Lesson erklärt, besitzt eine gültige Trendlinie mehr als zwei Auflagepunkte. Mit anderen Worten: Eine versuchsweise vorläufige Trendlinie wird (beispielsweise im Falle des Abwärtstrends) durch zwei fallende Rallyehochs gezogen, benötigt jedoch einen dritten Test, um die Gültigkeit der Trendlinie zu bestätigen.

    Die Zwei-Tage- und Drei-Prozent-Regel

    Die Zwei-Tage-Regel ist ein Zeit-Filter und besagt, dass die Kurse an zwei aufeinander folgenden Tagen jenseits der Trendlinie schließen müssen, um einen gültigen (!) Bruch der Trendlinie zu erhalten. Die Drei-Prozent-Regel ist ein Preisfilter und besagt, dass der Kurs die Trendlinie um drei Prozent auf Schlusskursbasis brechen muss. Erst wenn beide Kriterien erfüllt sind, also Zwei-Tage-Regel und Drei-Prozent-Regel. Und beide Filterkriterien sollten in der logarithmischen und der linearen Skalierung erfüllt werden, um den gültigen Bruch einer versuchsweisen vorläufigen oder einer bestätigen Trendlinie (mit mehr als zwei Auflagepunkten) zu bestätigen

    In der Abbildung 1 sehen Sie die Baisse des S&P 500 Index im Wochen-Intervall im Zeitraum von 2000 bis 2003 mit einer ersten (bestätigten) Trendlinie, die vom September 200-Hoch ausgeht. Sie stellen fest, dass diese Trendlinie Anfang 2001 gebrochen wird.

    Bild:0111111111111111111.GIF


    ABBILDUNG 1

    Abbildung 2 zeigt den Bruch dieser Trendlinie im Tages-Intervall und in der linearen Chart-Skalierung, sozusagen unter der Lupe.

    Bild:0202.GIF


    ABBILDUNG 2

    Abbildung 3 zeigt auch das Tages-Intervall, diesmal aber die logarithmische Chart-Skalierung.

    Bild:0333333333333333.GIF


    ABBILDUNG 3

    Wie geht man nun vor, um die Kriterien für einen gültigen Bruch einer längerfristigen Trendlinie zu begutachten?

    Sie gehen in das Tags-Intervall und schauen, wo auf Schlusskursbasis ein Bruch der Trendlinie erfolgt. Diese Kerze bezeichnen wir als Ausbruchskerze.

    Sie stellen (mit dem Fadenkreuz) fest, wo genau der Schnittpunkt der o.g. Ausbruchskerze mit der Trendlinie ist.

    Zu dem unter Punkt 2 ermittelten Wert addieren Sie 3 Prozent. Dieser ermittelte Wert ist (natürlich neben dem Zeitfilter der Zwei-Tage-Regel) ein ganz entscheidender Wert, der per Schlusskurs (!) überschritten werden muss. Erst dann - und nur dann - gilt die Trendlinie als GÜLTIG gebrochen.

    Diese Vorgehensweise sollte in beiden Skalierungen vorgenommen werden. Denn ein gültiger Trendbruch existiert eigentlich nur dann, wenn in beiden Skalierungen der gültige Trendbruch erfolgt ist.

    Zurück zum Bruch der Trendlinie. Der Schnittpunkt liegt im logarithmischen Chart bei 1383. Zuzüglich 3 Prozent wäre in der logarithmischen Skalierung ein gültiger Trendbruch erst bei 1401,21 gegeben (auf Schlusskursbasis). Dieser Wert wird nicht erreicht. Es handelt sich dementsprechend nicht um eine gültig gebrochene Trendlinie.

    Im linearen Chart liegt der Schnittpunkt zwischen Ausbruchskerze und Trendlinie bei 1353,74. Plus 3 Prozent ergibt 1394. Auch dieser Wert wird nicht erreicht (entscheidendes Kriterium ist immer der Schlusskurs, dieser müsste über dem ermittelten 3-Prozent-Wert liegen, um von einem gültigen Bruch der Trendlinie sprechen zu können.

    Anschließend färben Sie die Trendlinie in einer unauffälligeren Farbe (hier grau, s. Abbildung 4) und adjustieren Sie (s. blaue Linie)

    In der Abbildung 4 sehen Sie die auf den falschen Kursausbruch adjustierte blaue Trendlinie und einen weiteren Trendlinienbruch.

    Bild:04444444444444.GIF


    ABBILDUNG 4

    Abbildung 5 zeigt den Ausbruch im Tages-Intervall in einem linearen Chart. Auch hier wieder müssen Sie den Schnittpunkt der Ausbruchskerze (bei 1279,51) mit der Trendlinie ermitteln und drei Prozent addieren. Sie erhalten dann 1317. Dieser Wert wird nicht per Schlusskurs überschritten.

    Bild:055555555555555.GIF


    ABBILDUNG 5

    Die Abbildung 6 zeigt den Trendlinienbruch in der logarithmischen Skalierung. Hier ist der Schnittpunkt 1286,73. Plus drei Prozent ergibt 1325,33. Dieser Wert wird ebenfalls nicht per Schlusskurs überwunden. Also kein Grund zur (voreiligen) Freude in dieser Situation. Hier greifen nur uninformierte, voreilige Marktteilnehmer zu.

    Bild:066666666666666.GIF


    ABBILDUNG 6

    Und so geht es weiter. In der Abbildung 7 sehen Sie den Trendlinienbruch zur Jahreswende 2001/2002. Weder in der linearen (Abbildung 8) noch in der logarithmischen Skalierung (Abbildung 9) findet ein gültiger Trendlinienbruch statt – die Drei-Prozent-Regel wird in keiner der beiden Skalierungen per Schlusskurs überwunden.

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    ABBILDUNG 7

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    ABBILDUNG 8

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    ABBILDUNG 9


    Abbildung 10 zeigt wieder einen Trendlinienbruch und zwar den einer vorläufigen, unbestätigten (weil nur 2 Auflagepunkte) Trendlinie (blau).

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    ABBILDUNG 10

    Weder in der linearen (Abbildung 11) noch in der logarithmischen Skalierung (Abbildung 12) wird die Drei-Prozent-Regel erfüllt.

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    ABBILDUNG 11

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    ABBILDUNG 12

    Wir befinden uns im Jahr 2003. Zum ersten Mal nach drei Jahren wird eine Trendlinie gültig gebrochen, zunächst in der linearen Chartskalierung, später in der logarithmischen Skalierung, siehe Abbildung 13 bis 15.

    Bild:1313131313.GIF


    ABBILDUNG 13

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    ABBILDUNG 14

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    ABBILDUNG 15

    Sie erkennen, wie oft der Markt innerhalb seines Abwärtstrends seit dem Allzeithoch Marktteilnehmer durch ungültige Trendlinienbrüche „gefangen nimmt“ und in die Tiefe reißt. Mit Hilfe einer doch recht einfachen Methode sind wir dem S&P 500 nicht auf den Leim gegangen.

    Frank Thönnißen - GodmodeTrader.de/Trading-Lehrgang.de

    http://www.trading-lehrgang.de - Der umfassende Lehrgang "Charttechnische Analyse & Trading" für Einsteiger und insbesondere aber Fortgeschrittene.

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