• Fragen & Antworten

    Fragen zu Grundbegriffen bei Anlagezertifikaten

    Zu jedem Fachgebiet gehören spezielle Grundbegriffe, die man wissen sollte. Das ist auch bei Zertifikaten nicht anders. Godmode-Trader.de stellt Ihnen in dieser Ausgabe einige wichtige vor und sagt Ihnen dabei, worauf Sie achten sollten.

    • Was versteht man eigentlich unter dem Outperformancepunkt bei Zertifikaten?

      Der „Outperformancepunkt“ stellt eine Kennzahl aus dem Bereich der Discount-Zertifikate dar und gibt genau das Kursniveau des jeweiligen Basiswertes an, ab dem ein Direktinvestment vorteilhafter als die entsprechende Zertifikateanlage wäre. Er lässt sich ganz einfach errechnen, indem man den Underlyingkurs durch den Preis des Zertifikats dividiert und das Ergebnis mit dem Cap multipliziert. Beim Kurs des Zertifikats muss allerdings das jeweilige Bezugsverhältnis berücksichtigt werden. Steht der DAX beispielsweise bei 6800 Indexpunkten und kostet das entsprechende Zertifikat bei einem Bezugsverhältnis von 1:100 und einem Cap von 6000 genau 54,40 Euro, so ergibt sich ein Wert von 7500 Punkten. Traut der Anleger dem Index also am Ende der Laufzeit des betrachteten Papiers eine höhere Wertentwicklung als genau diese 7500 Punkte zu, so sollte er statt des Discount-Zertifikats besser ein entsprechendes Index-Produkt erwerben.

    • Im Internet stolpere ich immer wieder über den Begriff „Plain Vanilla“. Was ist darunter zu verstehen?

      Plain Vanillas sind laut Definition abgeleitet von der saloppen Bezeichnung „einfache Vanille“, unkomplizierte Standardprodukte ihres Typs, die keine besonderen Eigenschaften oder Strukturen aufweisen. So könnte man bei Optionsscheinen beispielsweise unter Plain Vanillas klassische Calls und Puts im Gegensatz zu den diversen „Exoten“ verstehen. Analog könnte man bei Zertifikaten wiederum einfache Index-Tracker und strukturierte Produkte unterscheiden. Allerdings lässt sich das Ganze hier auch noch weiter herunterbrechen und z.B. klassische Discounts als Plain Vanillas gegenüber den etwas komplexeren Discount-Protect-Zertifikaten mit einer zusätzlichen Absicherungsschwelle bezeichnen. Es ist eben alles nur eine Sache der Anschauungsweise.

    • Was hat es mit dem Kündigungsrecht bei Zertifikaten auf sich, muss man da jederzeit mit einer Kündigung rechnen?

      Theoretisch ja, praktisch wohl eher nein, behält sich der Emittent speziell bei Endlos-Zertifikaten doch damit lediglich das Recht vor, Zertifikate auf unattraktiv gewordene oder ganz von der Bildfläche verschwundene Basiswerte, wie z.B. den einst geliebten, nach dem Crash aber wohl meist gehassten NEMAX aufzulösen. Für so manches nicht mehr gehandelte Produkt womöglich auch die beste Lösung. Auf der anderen Seite gibt es bei manchen mit einer fixierten Fälligkeit ausgestatteten Produkten auch die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung nach einer bestimmten Zeitspanne bzw. innerhalb zuvorn festgelegter Intervalle.

    • Welche Kosten entstehen Zertifikateanlegern am ganz normalen Laufzeitende?

      Das kommt ganz auf Ihre Bank an. Von Emittentenseite werden keine weiteren Kosten für die automatische Ausübung am Laufzeitende in Rechnung gestellt. Wenn Sie die Produkte über Discount-Broker handeln, werden in der Regel keinerlei Transaktionsgebühren fällig. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die sich z.B. auf die Ausübungsart in cash oder physisch in Aktien beziehen können. Ähnlich verhält es sich übrigens auch bei der Zeichnung. Während es meist beim Ausgabeaufschlag bleibt, gibt es auch hier Geldhäuser, die darüber hinaus Standard-Gebühren berechnen. Sie sollten sich deshalb in jedem Fall ganz genau bei der Bank Ihres Vertrauens über die aktuellen Konditionen erkundigen.

    • Welche Termine sollte man als Zertifikate-Anleger am Laufzeitende im Auge behalten?

      Die verschiedenen Bezeichnungen der Emittenten haben hier im Laufe der Zeit für reichlich Verwirrung gesorgt und auch die jüngsten Vereinheitlichungsbewegungen auf Verbandsebene noch nicht gegriffen. Wichtig für den Anleger sind vor allem zwei Termine. Zum einen der Bewertungs-, Ausübungs- Beobachtungs- oder Referenztag, um nur einige Bezeichnungen zu nennen, an dem das Produkt abgerechnet wird und damit die Höhe des tatsächlichen Rückzahlungsbetrags bestimmt wird. Auf der anderen Seite der Fälligkeitstag, der drei bis fünf Arbeitstage später folgt, an dem der Auszahlungsbetrag an den Investor veranlasst wird. Auch für diesen Termin grassieren wiederum diverse Namen wie Rückzahlungs- oder Abwicklungstag, die die Transparenz nicht gerade erhöhen. Manche Emittenten weisen zusätzlich den letzten Handelstag in ihren Veröffentlichungen aus, dessen Bedeutung sich allerdings von selbst erklärt. Absolute Klarheit, an welchen Tag und zu welcher Uhrzeit was geboten ist, liefert ein Blick in den Verkaufsprospekt. Spannung dürfte im Zusammenhang mit der Fälligstellung zusätzlich im Juni 2009 angesagt sein, wenn es darum geht, gerade noch eine abgeltungssteuerfreie Rendite auf das Verrechnungskonto gebucht zu bekommen.

    Godmode-Trader.de hilft Ihnen gerne weiter. Unser Frage & Anwort-PDF steht Ihnen jederzeit ganz unverbindlich zum Download bereit.

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