Die eng gefasste Definition besagt, dass ein Broker oder Market Maker in Kenntnis eines größeren Kundenauftrags sich vor Ausführung des Auftrags positioniert, um von der Kursbewegung zu profitieren, die sich durch die anschließende Auftragsausführung ergeben. Die weiter gefasste Definition umschreibt den Vorgang, wonach sich beispielsweise Insider oder Börsenmagazin- und Börsenbriefbetreiber im Vorfeld ihrer Empfehlungen positionieren, um anschließend in die durch Käufe ihrer Kunden verursachten Kursanstiege mit Gewinn wieder zu verkaufen. Frontrunning ist illegal.
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